Erfahrungen & Bewertungen zu BREHM-Immobilien Immobilienscout24 Premium Partner 2017 Zertifizierter Immobilien Wertermittler Zertifizierter Immobilien Wertermittler Zertifizierter Immobilienverwalter
Your search results

Urteil: BGH sieht Mieter bei der Fensterreinigung in der Pflicht

Posted by Redaktion on 22. October 2018
| 0

In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden die Richter, dass die Reinigung der Fensterflächen dem Mieter obliegt. Geklagt hatten die Mieter einer Loftwohnung, die die Vermieterin für die Reinigung der Fenster in die Pflicht nehmen wollten (VIII ZR 188/16).

Bei dem Streitfall handelte es sich konkret um die großflächige Fensterfront im Obergeschoss einer umgebauten Fabrikhalle. Bisher hatte die Vermieterin zweimal im Jahr auf eigene Kosten ein Unternehmen für die Reinigung der Fensterflächen beauftragt. Die Mieter verlangten jedoch eine vierteljährliche Fensterreinigung, da die Fenster witterungsbedingt sehr schnell verschmutzen würden. Dies lehnte die Vermieterin ab und verwies darauf, dass die Fensterreinigung Mietersache sei.

Die Richter aus Karlsruhe stellten im aktuellen Urteil klar, dass Mieter grundsätzlich für die Reinigung der Fensterflächen zuständig seien. Im Rahmen der Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflichten des Vermieters seien Reinigungsmaßnahmen – wie zum Beispiel der Fenster – ausgenommen.

Quelle: BGH © photodune.net

BREHM Immobilien
Privacy Overview
This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.

Compare Listings